Komfort für Ihr Personal
Komfort für Ihr Personal

Die Software SaxMS Personaleinsatzplanung (SaxMS PEP) kommt für die perfekte Planung und Verwaltung größerer Personalbestände zum Einsatz. Sie arbeitet mit modernster Technik für die Umsetzung von der Zeiterfassung, über die Personalplanung bis zur Zeitwirtschaft.
Dabei kann die Software im SaxMS APS integriert oder als eigenständige Personalplanungssoftware eingesetzt werden. SaxMS PEP nutzt verschiedene Daten wie tarifliche Randbedingungen, Mitarbeiterqualifikationen, Schichtpläne, Mitarbeitereinsatzzeiten und Mitarbeiterausfälle, um den Schichtdeckungsbedarf zu verplanen. Zudem wird die Dienstplanqualität durch optionale Zielkriterien wie Wunschwochenpläne erhöht.
Die Personaleinsatzplanung erlaubt, Dienstpläne automatisch zu erstellen und manuell nachzubearbeiten. Für das automatische Erstellen von Planänderungen bei Ausfällen wird der Ausgangsplan nur minimal beeinflusst. Bei Ausfällen werden Auswirkungen aufgezeigt und Vorschläge für Ersatz gegeben.
Die Personaleinsatzplanung auf einem Blick
Die Personaleinsatzplanung auf einem Blick
Planen Sie einen optimalen Dienstplan für Ihren Mitarbeiterbedarf automatisch. Reagieren Sie auf Ausfälle durch automatische Umplanung, die durch eingefrorene Zonen sowie Ist-/Sollabgleich den Dienstplan möglichst sparsam verändert. Nutzen Sie SaxMS PEP, um Urlaubsanträge aufwandsarm zu bewerten, indem Sie die Bedarfsdeckungssituation mit Ausfall des Mitarbeiters oder Urlaubsbedarf simulieren. Weiterhin erlaubt das Modul, Ihnen automatisch erstellte Pläne manuell nachzugestalten, dabei entstehende Regelbrüche werden dann automatisch vom PEP angezeigt (bspw. Qualifikationsbrüche, AZG-Brüche, tarifliche Brüche).
Ihre Nutzen von SaxMS PEP
Ihre Nutzen von SaxMS PEP
Automatische Zuordnung des Personals auf Schichtpläne anhand von Qualifikationen
Arbeiten mit Jahreszyklusplan, optional mit Monats- oder Wochenzyklen
Berücksichtigung individueller Tarifverträge
Berücksichtigung fester Arbeitsgruppen im Schichtsystem mit Wunsch-Arbeitsplätzen sowie Kollegenteams an Mehrpersonenarbeitsplätzen
Mitarbeitergruppen können unterschiedlichen Tarifverträgen zugeordnet werden
Manuelle Nachbearbeitung der Personaleinsatzpläne
Umplanung bei Mitarbeiterausfällen unter Erhalt minimaler Planänderungen
Bewertung von Urlaubsanträgen unter Einbezug der Bedarfsdeckungssituation
Bewertung der Gültigkeit manueller Eingriffe
Urlaub, Weiterbildung und Krankheiten planbar und übersichtlich verwalten
Übersichtliche Darstellung von Kennzahlen zur schnellen Bewertung von Dienstplänen
Unterschiedliche Auswertungsmöglichkeiten der Lastdeckung
Umfangreich einstellbare Plantafeln zur übersichtlichen Darstellung des detaillierten Dienstplans
Verknüpfung zur Bedarfsermittlung-Simulation des SaxMS APS integriert
Die Erweiterung SaxMS MOBILE
Die Erweiterung SaxMS MOBILE

Die mobile Erweiterung SaxMS MOBILE ermöglicht dem Personal, Dienstpläne und Dienstplan betreffende Angelegenheiten über das Smartphone zu verwalten.
SaxMS MOBILE ist eine optionale Erweiterung zu SaxMS PEP und ermöglicht den Mitarbeitern, über das Smartphone den Dienstplan zu verwalten. So können die Mitarbeiter über das Smartphone Dienstpläne einsehen, Urlaube einreichen oder Krankheiten melden. Wenn es das betriebliche Schichtsystem zulässt, ist es auch möglich, die Mitarbeiter Wunschschichten für die automatische Planerstellung angeben zu lassen und/oder eine Tauschbörse für Schichten unter den Mitarbeitern anzubieten.
SaxMS MOBILE ist als mobile Anwendung entwickelt und Betriebssystem unabhängig auf Smartphones und Tablets nutzbar (bspw. Apple/iOS sowie Android).
Ihr Nutzen von SaxMS Mobile
Ihr Nutzen von SaxMS Mobile
- Mobile Dienstplaneinsicht und Benachrichtigung von Dienstplanänderungen sowie Lesebestätigung für den Disponenten
Mobiles Einreichen von Urlaubsanträgen und Krankheitsmeldungen
Mögliche Abgabe von Wunschschichten der Mitarbeiter sowie Schichttauschbörse
Daten auch offline im Handy hinterlegt
Personalplaner kann Prozesse übersichtlich im Dashboard verfolgen/verwalten
Separate Darstellung für Betriebsrat zur Einsicht möglich